Anhörung im Ausschuss für Bildung des Landtags Sachsen-Anhalt zum Antrag auf Selbstbefassung der Fraktion Die Linke – Adrs. 8/BIL/91

Landtag Sachsen-Anhalt

Eingangsstatement der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. (GMK) zu den Empfehlungen der Leopoldina zur Begrenzung der Nutzung sozialer Medien durch Kinder und Jugendliche

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Abgeordnete,
liebe Anwesende,

vielen Dank für die Einladung zu diesem Fachgespräch. Ich vertrete hier als Co-Ge­schäftsführer die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V., kurz GMK, den Bundes- und Fachverband für Medienbildung und Medienkompe­tenzförderung.

Die Frage, wie wir Kinder und Jugendliche im Umgang mit digitalen Medien, Smart­phones und sozialen Netzwerken schützen und gleichzeitig befähigen können, ist nach Einschätzung der GMK zentral für gelingende Bildung in einer zunehmend digitali­sierten Gesellschaft. Die Empfehlungen der Leopoldina, die heute im Mittelpunkt stehen, bieten dafür eine wichtige Grundlage – doch sie greifen nur dann, wenn sie mit fundier­ter Medienbildung zusammengedacht werden. Genau dafür möchte ich heute argumentie­ren.

Die Diskussion um Smartphone- und Social-Media-Verbote ist nachvollziehbar. Studien weisen auf Risiken hin: Überforderung, Ablenkung, schädliche Inhalte, problematische Geschäftsmodelle großer Plattformen. Zugleich sehen wir aber auch: Verbote allein lösen keines dieser Probleme nachhaltig. Kinder und Jugendliche brauchen sichere Räume, klare Strukturen und die Kompetenz, digitale Medien und Technologien zu verstehen, einzuordnen und aktiv mitzugestalten. Ein reiner Fokus auf Restriktion führt dagegen häufig zu Verlagerung der Nutzung in unbeobachtete Räume, zu weiterem Kontrollver­lust von Eltern, Lehrer:innen und pädagogischen Fachkräften und zur Verschärfung sozialer Ungleichheiten.

Die Leopoldina selbst betont, dass Verbote immer mit Bildungsmaßnahmen gekoppelt sein müssen. Genau hier zeigen die vorliegenden Zahlen aus Sachsen-Anhalt die struk­turellen Herausforderungen, die sie im Antrag auch benannt haben: fehlende Evaluation seit 2018, zu geringe Fortbildungsquoten, starke Unterschiede zwischen Stadt und Land, fehlende verbindliche Regelungen oder Konzepte. Diese Lücken betreffen nicht die Nut­zung der Geräte, sie betreffen das pädagogische Fundament, das Kinder und Jugendliche eigentlich schützt. An diesen Stellen besteht ein dringender Nachholbedarf.

Aus Sicht der Medienpädagogik sind daher drei Punkte zentral:

Erstens: Medienbildung ist Prävention.

Wir wissen aus der Praxis: Junge Menschen, die verstehen, wie soziale Medien funktio­nieren, die Mechanismen wie algorithmische Verstärkung, Aufmerksamkeitsökonomien oder manipulative Designelemente kennen, gehen signifikant reflektierter damit um. Sie sind weniger anfällig für Desinformation, weniger gefährdet durch Hass oder Mobbing und können Risiken besser einschätzen. Wenn wir also über risikobehaftete Funktionen wie Endlos-Scrollen oder Push-Mechanismen sprechen, müssen wir diese nicht nur technisch, sondern auch didaktisch adressieren.

Zweitens: Schulen brauchen verbindliche, pädagogisch fundierte Rahmen-bedingun­gen.

Regulierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Smartphonenutzung an Schulen sind be­sonders dann sinnvoll, wenn sie unter Einbindung der jungen Menschen und anderer Akteursgruppen gemeinsam entwickelt werden und in ein schulisches Gesamtkonzept eingebettet sind: klare Regeln, definierte pädagogische Ausnahmen, Räume für mediale Kompetenzförderung und ein dauerhaftes Fortbildungsangebot. Schulen dürfen hier nicht allein gelassen werden, sie brauchen Orientierung, Ressourcen und verlässliche Unterstützung. Eine Integration der zahlreichen Akteure aus der außerschulischen Me­dienpädagogik kann hier ein Lösungsansatz sein.

Drittens: Wir brauchen eine systematische, landesweite Infrastruktur für Bildung in der digital geprägten Gesellschaft.

Das bedeutet: Fortbildungen, die verpflichtend und kontinuierlich sind, multiplikatori­sche Strukturen wie medienpädagogische Beratungen und Digitalassistenzen, daten­schutzkonforme Lernplattformen und klare Qualitätsstandards, die regelmäßig evaluiert werden. Medienbildung muss dabei nicht als Add-on, sondern als integraler Bestandteil allgemeiner Bildung gedacht werden.

Gleichzeitig möchten wir betonen: Kinder und Jugendliche brauchen Teilhabe. Wer heute soziale Medien komplett verbieten will, riskiert Ausschlüsse aus jugendkulturellen Räu­men, aus politischer Teilhabe, aus sozialem Austausch. Viele junge Menschen nutzen soziale Medien produktiv, kreativ und politisch engagiert. Es wäre aus unserer Sicht fatal, diese Potenziale zu übersehen. Die Frage darf daher nicht lauten: „Wie verhindern wir Nutzung?“, sondern: „Wie gestalten wir Nutzung so, dass sie sicher, selbstbestimmt und bildungsförderlich ist?“

Dazu gehört auch, Verantwortung nicht einseitig bei Schulen und Familien abzuladen. Plattformen müssen stärker reguliert werden: altersgerechte Voreinstellungen, Transpa­renz über Algorithmen, klare Beschränkungen manipulativer Funktionen. Die aktuellen Empfehlungen der Leopoldina zu Altersgrenzen und Einwilligungspflichten sind ein wichtiger Impuls, aber sie benötigen europäische und bundespolitische Rahmenbedin­gungen, die rechtlich wie technisch durchsetzbar sind. Kinderrechte müssen dabei an erster Stelle stehen.

Abschließend möchte ich drei konkrete Empfehlungen formulieren:

  1. Keine isolierten Verbote, sondern pädagogisch begründete Nutzungs-konzepte für Schulen, die Schutz, Teilhabe und Medienkompetenzförderung verbinden.
  2. Ein Landesprogramm für digitale Medienbildung, das Qualifizierung von Lehr­kräften und pädagogischen Fachkräften, curriculare Verankerung, medienpäd­agogische Beratung, datenschutzkonforme Infrastruktur und regelmäßige Evalua­tion strukturell absichert.
  3. Eine aktive Positionierung des Landes in der KMK und gegenüber dem Bund, um Altersgrenzen, Design-Regulierung und Plattformverantwortung voranzu­bringen – flankiert von Bildungsmaßnahmen, die junge Menschen wirklich er­reichen.

Wenn wir Kinder und Jugendliche stärken wollen, müssen wir ihnen nicht den Zugang zu digitalisierten Welten verwehren, sondern wir müssen sie befähigen, sich darin sicher, kritisch und selbstbestimmt zu bewegen. Die Regulierung von Mediennutzung kann ein Werkzeug sein, aber Medienbildung ist der Schlüssel.

Vielen Dank.

Foto: © ltlsa/Viktoria Kühne

Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der SPD im Landtag Nordrhein-Westfalen, DRS. 18/140111
Anhörung im Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport des Thüringer Landtags zum Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD, VORLAGE 8/690