Initiativen des Freistaats Thüringen zur Schaffung digitaler Schutzräume für Kinder und Jugendliche – Social-Media-Nutzung erst ab 16 Jahren?
Sehr geehrte Damen und Herren des Ausschusses für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport des Thüringer Landtags,
auf Ihr Schreiben vom 29.10.2025 möchten wir – die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. (GMK) als Bundesverband sowie Prof. Dr. Martin Geisler (Sprecher der GMK-Landesgruppe Thüringen und Gründer des Instituts Spawnpoint) – gemeinsam wie folgt Stellung nehmen:
Allgemein:
Vielen Dank, dass Sie sich in der vorliegenden Angelegenheit die Meinungen der Expert*innen, Fachstellen und Institutionen einholen. Diese sind bzgl. der Medienpädagogik gut vernetzt. Entsprechend haben wir erfahren, dass sowohl die GMK in Bielefeld (Bundesgeschäftsstelle), Prof. Dr. Martin Geisler als GMK-Landesgruppensprecher Thüringen als auch das Institut Spawnpoint (Thüringen) angeschrieben wurden. Wir möchten transparent kommunizieren, dass wir uns bzgl. der Beantwortung Ihrer Fragen ausgetauscht und abgestimmt haben. Das Institut Spawnpoint wird eine separate Antwort auf Ihre Anfrage senden. Hiermit erhalten Sie die Antworten welche die GMK (Bund und Land Thüringen) vertreten.
Antworten zum Fragekatalog:
1. Wie bewerten Sie die Forderung nach einer generellen Altersbeschränkung für Social-Media-Plattformen ab 16 Jahren auf ihre Wirksamkeit und Umsetzbarkeit?
Die Forderung nach einer generellen Altersbeschränkung für Social-Media-Plattformen ab 16 Jahren erachten wir auf ihre Wirksamkeit und Umsetzbarkeit hin als wenig sinnvoll, unzureichend, symptomhaft und kaum umsetzbar. Der Bundestag hat am 10.11.2025 formuliert „Die gesetzliche Festschreibung eines Mindestalters von 16 Jahren für die Nutzung von Social Media mit eigenen Accounts wird es zumindest kurzfristig nicht geben.“[1] Trotzdem wird dringender Handlungsbedarf betont. Es wird das suchtfördernde Design kritisiert.
Dem ist grundsätzlich zuzustimmen, auch wenn der Suchtbegriff im Kontext von Mediennutzung wissenschaftlich nicht vollständig etabliert ist. Dies steht auch im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung zum „digitalen Kapitalismus“, mit dem sich u.a. die Bundes-Initiative „Bildung und digitaler Kapitalismus“[2] beschäftigt. Entsprechend ist es wichtig, gesetzliche Rahmungen für die Anbieter zu formulieren. Ein Verbot an Konsument*innen wird dies – auch mittelbar – kaum erreichen. Natürlich ist die Forderung der ausreichenden (kritisch-reflexiven) Medienkompetenz seitens der Nutzer*innen richtig und sinnvoll. Zugleich darf die Verantwortung nicht allein auf die Verbraucher*innen/Nutzer*innen verlagert werden. Zu selten werden u.E. die Bedürfnisse und Rechte von Kindern und Jugendlichen nach Wirksamkeit, Teilhabe, Befähigung usw. berücksichtigt. Eben jene werden allerdings von Kindern und Jugendlichen (zumindest scheinbar) in digitalen Netzwerken wahrgenommen. Ein Verbot, ohne ein ersetzendes Angebot zu schaffen, derartige Bedürfnisse zu befriedigen, kann weder strategisch noch praktisch zielführend sein. Insofern ist der Aussage zuzustimmen, dass es nicht die Frage ist, ob man schützt (ja) oder ob man grundsätzliche Verbote ausspricht (nein), sondern wie man Kinder und Jugendliche vor den unguten Nutzungsmechaniken der Plattformen schützen kann. Deutlich zu widersprechen ist in diesem Zusammenhang u.E. der Aussage von Petentin Holler: „Die vermeintliche Alternative, Kinder durch den Aufbau von Medienkompetenz zum Selbstschutz zu befähigen, ‚klingt vernünftig, ist es aber nicht‘.“[3] Richtig dagegen ist u.E.: „Wenn aber Dienste strukturell jugendgefährdend sind, muss sich das Design ändern, nicht das Kind“ (ebd.). Strukturelle Veränderungen sind jedoch mit einem Verbot der Nutzung nicht zu erreichen, sondern mit klaren Vorgaben an die Anbieter. Andersfalls läge auch hier die Last allein auf den Nutzer*innen.
Ein Verbot muss sich zudem die Frage stellen, wie die Einhaltung gewährleistet werden kann. Angesichts der zahlreichen Möglichkeiten der Umgehung solcher Zugänge sehen wir hier kaum sinnvolle Optionen, welche über eine Symbolwirkung hinausgehen.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Risiken wie Cybermobbing, problembehafteten Inhalten und Nutzungsweisen ist zweifellos wichtig. Jedoch löst ein Verbot diese Herausforderungen nicht, sondern verlagert sie lediglich auf andere, oftmals weniger regulierte Plattformen wie Messengerdienste. Es verkennt die vielfältigen Zwecke, die soziale Medien für junge Menschen erfüllen, und schließt sie von bedeutenden (non- und informellen) Lern- und Erfahrungsräumen aus. Kinder und Jugendliche werden Mittel und Wege finden, um weiterhin Zugang zu sozialen Medien zu erhalten, z. B. durch die Nutzung von Geräten ihrer Eltern oder älteren Geschwister. Ein Verbot führt dazu, dass sie Strategien zum Umgang mit digitalen Risiken nicht erlernen und einüben können und erhöht die Hemmschwelle, sich bei Überforderung an Vertrauenspersonen zu wenden.
Zentral ist deshalb wie bereits erwähnt, die Plattformbetreiber stärker in die Verantwortung zu nehmen, sichere und altersgerechte Umgebungen zu schaffen. Altersnachweise durch biometrische Daten oder Ausweiskopien, wie in Australien vorgeschlagen, bergen jedoch erhebliche Risiken für den Datenschutz nicht nur der jungen Menschen und können Ziel von Hackerangriffen oder Datenverkäufen werden. Eine verantwortungsvolle Regulierung sollte auf Transparenz, Datenschutz sowie die kind- und jugendgerechte Gestaltung von digitalen Räumen setzen.
2. Welche Alternativen zu gesetzlichen Altersgrenzen sehen Sie, um Kinder und Jugendliche im digitalen Raum besser zu schützen?
Die Alternativen liegen u.E. in einem Zusammenspiel von (1.) klaren Maßgaben[4] an die Anbieter der Plattformen, Gewinnerzielungsabsichten nicht mit medienpsychologischen Mechaniken zu untersetzen bzw. diese zumindest transparent zu machen und (2.) der Förderung von Medienkompetenzen[5] (in der Tiefe verstanden) von Eltern, Lehrer*innen und pädagogischen Fachkräften sowie Kindern und Jugendlichen.
Damit geht der Ausbau sowohl medienpädagogischer Angebote einher, die in der Breite agieren können und über technologische Ausstattung und das Beibringen von Bedienfähigkeiten hinausgehen, als auch von Fachkräftefortbildungen und der Förderung der medienpädagogischen Kompetenz für alle im Bildungssystem agierenden Pädagog*innen. Junge Menschen müssen u. a. lernen, Informationen kritisch zu bewerten, Datenschutzaspekte zu verstehen und sich sicher und souverän in sozialen Netzwerken zu bewegen. Dies gelingt jedoch nur, wenn sie zum einen Zugang zu den Plattformen haben und zum anderen ihre Teilnahme an medienpädagogischen Projekten der schulischen und außerschulischen Medienbildung gewährleistet wird.
Was es folglich braucht, ist ein Zusammenspiel von gesetzlichen Eckpfeilern, erzieherischen Präventionsmaßnahmen und gesellschaftlicher Verantwortung. Im Prozess braucht es ein intelligentes Risikomanagement und einen offen geführten Wertediskurs unter Beteiligung aller Akteure.[6]
3. Welche Rolle spielen Eltern, Bildungseinrichtungen und Medienpädagogik in der Vermittlung von Medienkompetenz gegenüber Kindern und Jugendlichen?
Die Rolle von Eltern, Bildungseinrichtungen und Medienpädagogik ist in diesem Zusammenhang maßgeblich.
A) Eltern: Unter dem Stichwort „Elternmedienkompetenzen“ wurde bereits vor 20 Jahren der Zusammenhang des elterlichen Medienverhaltens und der Reflexion von Inhalten zu/mit ihren Kindern dargelegt. Angebote zur Vermittlung von Elternmedienkompetenz sind im Rahmen der Medienerziehung unverzichtbar. Als Good-Practice-Modell sei hier auf die Elterntalks in NRW, Bayern und Niedersachsen verwiesen. Allerdings gibt es viel zu wenige dieser gut funktionierenden, niederschwelligen Angebote (Dies steht in Zusammenhang mit C). Eltern mit hoher Medienkompetenz sind nicht jene, die Medien verbieten oder erlauben, sondern jene, die selbst reflektiert und für ihre Zwecke sinnvoll mit Medien agieren und dies vorleben. An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass missbräuchliches Verhalten von Social Media keineswegs ausschließlich ein Phänomen von Kindern und Jugendlichen ist, sondern gerade auch Erwachsene diese stark selektiert und unreflektiert nutzen. Ein Angebot dazu bzw. eine Antwort darauf kann angesichts der Vielzahl unmöglich eine Erhöhung von Workshops, Verboten usw. sein. Vielmehr müssen grundsätzliche Dynamiken bzgl. der Kommunikation, der Vertrauensbildung, gesellschaftspolitischer und weltanschaulicher Aspekte untersucht und gestaltet werden. Verbote werden diese vorhandene Abkehr von Vertrauen und Orientierungslast nur verstärken. Zugleich ist Medienverhalten/Mediensozialisation an Generationen und somit auch an Abgrenzungsverhalten gebunden. Jugendliche suchen nach eigenen Begegnungs- und Gestaltungsräumen, und zwar unbewacht von elterlichen und pädagogischen Rahmungen. Diese Dynamik anzuerkennen und in gewisser Weise zuzulassen, fördert Eigenverantwortung, Begegnung und Wirksamkeitsgefühle. Klare Grenzformulierungen sind dabei kein Widerspruch, sondern unterstützen sogar den Gestaltungsraum.
B) Bildungseinrichtungen: Formale Bildungseinrichtungen (Schulen) sind seit Jahren sowohl in einem Umbruchprozess als auch in ihrer Struktur und Aufgabenstellung überfordert. An sie „nur“ die Aufgabe zu richten, auch Medienkompetenzen zu fördern, erscheint in diesem Zusammenhang grotesk, zumal viele Lehrer*innen zum Teil wenig Erfahrungen auf diesem Gebiet haben. Zugleich sind Lehrerfortbildungen und eine klare Etablierung von medienpädagogischen Modulen im Lehramtsstudium fraglos zu unterstützen. Trotzdem können auch heute Lehrer*innen wichtige Grundlagen im Miteinander, in der Kommunikation, der Selbstverantwortung und der Selbstwirksamkeit in allen Fächern und Lebensbereichen vermitteln. Anhand dieser werden Kinder und Jugendliche geprägt und gehen künftig auch mit fragwürdigen Medieninhalten kritisch um.
C) Medienpädagogik: Die Medienpädagogik hat als Fachdisziplin und Profession sowohl in der Wissenschaft als auch in der Praxis eine mehr als 40-jährige Tradition und bietet vielfältige Praxisangebote entlang der gesamten Bildungskette an. Allerdings wird sie in ihrer Breite seit langer Zeit kaum adäquat, nachhaltig, strukturell, systematisch und flächendeckend gefördert wird. Die zahlreichen Anfragen von Bildungseinrichtungen an medienpädagogische Institutionen und Referent*innen können oft über Jahre kaum befriedigend bedient werden. Dies ist bundesweit und auch in Thüringen der Fall. Zwar verfügt Thüringen über entsprechende Expertise, diese kann jedoch in der Breite nicht die Bedarfe abdecken. Hier besteht seit langer Zeit großer Handlungsbedarf. Zudem sei erwähnt, dass Medienpädagogik oft im begrifflichen Verständnis auf „Medienkunde“ (das Bedienen von Technik) reduziert wird. Die GMK (auf Bundes- und Landesebene) setzt sich für die Förderung einer ganzheitlichen, umfassenden Medienpädagogik und Medienkompetenz ein. Hierbei gilt es, soziale, ethische, kulturelle, kreative und politische Aspekte mit technischen Kompetenzen und Voraussetzungen zu verknüpfen. Wichtig ist ein tieferes Verstehen (auch auf Seiten der Politik) insbesondere unter Berücksichtigung kritisch-reflexiver und handlungsorientierter Medienpädagogik.[7]
Zusammenfassend ist die Rolle von Eltern, Bildungseinrichtungen und Medienpädagogik erheblich, kann jedoch nur im Zusammenspiel miteinander, mit entsprechenden Möglichkeiten, einem tieferen Verständnis und unter berücksichtig gesellschaftspolitischer Lagen und Dynamiken wirken. Die Situation des Thüringer Finanzhaushaltes, die späten oder zum Teil gekürzten und gestrichenen Mittel, haben diese Situation in den letzten Jahren eher nachhaltig erschwert.
Zu ergänzen sind die drei zuvor angeführten Punkte u.E. um
D) Teilhabe: Von zentraler Bedeutung ist hier die Einbeziehung der jungen Menschen in die Debatten rund um Medienverbote. Ihre Perspektiven müssen gehört und ihre Rechte, wie sie in internationalen Dokumenten wie der UN-Kinderrechtskonvention (1989)[8] und ihrer Erweiterung für das digitale Umfeld (2021)[9] verankert sind, müssen bei der Regulierung digitaler Räume berücksichtigt werden.
4. Welche sozialen oder bildungspolitischen Risiken entstehen aus einer verpflichtenden Altersverifikation bei Social Media?
Trotz des gut gemeinten Versuches, mit Hilfe von Altersverifizierungen Schutzoptionen zu gewährleisten, sind die Risiken zahlreich – gerade im Zusammenhang mit einer wachsenden Abkehr von der Regulation von staatlicher Seite.
Medienpädagogik lebt von der Idee, dass Heranwachsende digitale Praktiken nicht isoliert, sondern begleitet erlernen. Eine obligatorische Altersverifikation verlagert den Fokus jedoch weg von pädagogischen Konzepten hin zu Kontrollmechanismen. Wenn Jugendliche bis zu einem bestimmten Alter aus sozialen Medien ausgeschlossen werden, fehlt ihnen die Gelegenheit, Kompetenzen wie Quellenkritik, kommunikative Selbstregulation oder kreative Mediengestaltung im authentischen Umfeld zu erlernen. Zahlreiche Forschungen haben immer wieder darauf hingewiesen, dass junge Menschen digitale Räume benötigen, um Identität auszuhandeln und soziale Beziehungen zu formen.
Ebenfalls zu berücksichtigen wäre, was Altersverifikation in der Regel bedeutet: Sensiblere Daten wandern in die Hände kommerzieller Plattformen oder externer Prüfunternehmen. Dadurch entsteht ein neues Risiko, und zwar nicht für Kinder und Jugendliche, sondern für alle Nutzer*innen. Datenschutzrechtlich öffnen solche Verfahren Hintertüren für staatliche oder wirtschaftliche Interessen. Medienwissenschaftler*innen sprechen in diesem Zusammenhang von einer „Infrastruktur der Überwachung“, die mit jeder neuen Pflicht zur Identitätsfeststellung wächst. Für Jugendliche ist das doppelt problematisch: Sie verlieren nicht nur Zugang zu Plattformen, sondern auch Kontrolle über ihre digitale Privatsphäre – ein paradoxes Ergebnis für eine Maßnahme, die ursprünglich Sicherheit garantieren wollte.
Wie bereits erwähnt, besteht das u.E. größte Risiko einer verpflichtenden Altersverifikation in einer Verschiebung der Verantwortlichkeit von Anbietern und Bildungseinrichtungen hin zu Familien und jungen Menschen selbst. Anstatt Plattformen zu verpflichten, sichere und entwicklungsfördernde Räume zu gestalten, wird der Zugang erschwert, nicht die Plattform verbessert. Damit könnte die Maßnahme zu einer pädagogisch verbrämten politischen Ausrede werden. Wo Zugänge versperrt werden, entstehen Alternativpfade. Jugendliche, die nicht warten wollen, werden Wege finden, die oft über schlecht kontrollierte Plattformen sowie anonyme Tools oder Services führen werden, die deutlich weniger Schutz bieten als reguläre Netzwerke. So droht die Maßnahme genau das zu fördern, was sie verhindern will: den Rückzug junger Menschen in Räume ohne pädagogische, gesellschaftliche oder rechtliche Begleitung.
Ein weiterer zu berücksichtigender Aspekt ist der mögliche Ausschluss junger Menschen, nicht weil sie zu jung wären, sondern weil ihnen die technischen oder familiären Ressourcen fehlen. Identitätsnachweise erfordern stabile Dokumente, verlässliche Geräte und oft elterliche Unterstützung. Wer in prekären Lebenssituationen lebt, rutscht so unfreiwillig in eine digitale Randexistenz. Die Chance, sich früh selbstwirksam in digitalen Gemeinschaften zu bewegen – ob in kreativen Netzwerken, in Fan-Communities oder beim spielerischen Erproben sozialer Rollen – wird damit eingeschränkt. Bereits Sonia Livingstone (2013)[10] betonte, wie eng digitale Partizipation mit gesellschaftlicher Teilhabe verwoben ist, ebenso wie der 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung (BMFSFJ 2017)[11] oder die SINUS-Jugendstudie 2020 (Calmbach et al. 2020)[12]. Eine starre Altersgrenze droht genau jene Jugendlichen zu benachteiligen, deren Stimmen ohnehin selten in öffentlichen Debatten auftauchen.
5. Welche bestehenden Schutzmechanismen und freiwilligen Selberverpflichtungen von Plattformen halten Sie für ausreichend oder ausbaufähig?
Die großen Plattformen jonglieren seit Jahren mit einem Arsenal an Schutzmechanismen, in die Pflicht genommen werden sie diesbezüglich u.a. durch den Digital Services Act (2022)[13]. Viele dieser Maßnahmen tragen gute Ansätze in sich, doch ihr tatsächlicher Nutzen hängt davon ab, ob sie konsequent, transparent und pädagogisch sinnvoll umgesetzt werden.
Fast alle Plattformen verfügen über Community-Richtlinien, die Gewalt, Hassrede oder sexuelle Inhalte regulieren sollen. Dieses Regelwerk ist grundsätzlich unverzichtbar, denn ohne Mindeststandards wäre jede Form digitaler Kommunikation dem Chaos der lautesten Stimmen ausgeliefert. Die Regeln wirken häufig wie fromme Absichtserklärungen, solange ihre Durchsetzung algorithmisch zufällig erscheint. Es braucht nachvollziehbare Moderationsprozesse, klar kommunizierte Eskalationsstufen und die Beteiligung von Jugendlichen selbst an der Weiterentwicklung dieser Standards. Denn Normen, die ihnen gelten, sollten sie mitgestalten dürfen.
Daran schließen sich Meldefunktionen an. Das Melden von unangemessenen Inhalten seitens der Nutzer*innen ist bereits etabliert. Dies schafft niederschwellige Möglichkeiten zur Intervention und fördert eine Kultur der digitalen Zivilcourage. Allerdings sind die Meldewege oft schwer auffindbar, unverständlich oder frustrieren durch ausbleibende Rückmeldungen. Denkbar ist auch die Schaffung von Jugendmodi, die bereits an bestimmten Stellen besteht. Damit sind die Seiten mit eingeschränkten Inhalten, reduzierten Nachrichtenfunktionen, mehr Moderation usw. abrufbar. Sie sollten jedoch an pädagogische Begleitung gekoppelt sein, nicht an Automatismen. Zu derartigen Jugendmodi könnten die Betreiber verpflichtet werden. Viele Unternehmen schließen sich branchenweiten Initiativen an, etwa dem EU-Code-of-Conduct gegen Hate Speech oder dem „Safer Social Media“-Programm verschiedener Verbände. Diese Selbstverpflichtungen sind wertvoll, weil sie gemeinsame Standards setzen und Transparenzberichte erzwingen. Das große Problem liegt in der Freiwilligkeit. Selbstverpflichtungen bleiben solange unzureichend, wie Verstöße keine realen Konsequenzen haben. Hier bräuchte es unabhängige Monitoring-Instanzen und klare Rechenschaftspflichten seitens der Anbieter.
Plattformen veröffentlichen mittlerweile regelmäßig Berichte über Moderationsentscheidungen, gemeldete Inhalte und algorithmische Eingriffe. Viele dieser Berichte sind jedoch zu allgemein gehalten. Für eine pädagogische oder politische Bewertung braucht es präzisere Zahlen, qualitative Auswertungen und vor allem: unabhängiges Auditieren.
Anmerkungen
[1] https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1125920
[2] https://bildung-und-digitaler-kapitalismus.de/
[3] https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1125920
[4] Schaffung sicherer digitaler Räume: Plattformanbieter müssen dazu verpflichtet werden, wirksame Maßnahmen u. a. gegen Hassrede, überfordernde Inhalte sowie Faktoren und Mechanismen, die problematische Nutzungsweisen begünstigen, umzusetzen.
[5] Förderung der Medienkompetenz: Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Eltern sollten stärker in die Lage versetzt werden, junge Menschen über die Risiken und Chancen digitaler Medien aufzuklären und sie befähigen, Medien kreativ und kritisch, selbstbestimmt und sicher, genussvoll und sozial verantwortlich zu nutzen.
[6] siehe: Grebe, A., Schreiber, B., Schulz, I. (2021): Jugendmedienschutz und Medienethik. In: Geisler, M., Spiel- und Medienpädagogik. Theorie – Methoden – Praxis, 68-82. Stuttgart: Kohlammer.
[7] Medienpädagogik ist insofern keine Fachdisziplin, als dass sie sich mit den Phänomenen von Medien im Alltag der Menschen beschäftigt. Da diese heute allgegenwärtig sind, ist der Begriff der Mediensozialisation irreführend. Vielmehr ist jede Sozialisation und jede Sozialisationsinstanz von medialen Prozessen geprägt. Oder um es mit Bernd Schorb zu sagen: Medienkompetenz ist Lebenskompetenz
[8] UNICEF (1989): Konvention über die Rechte des Kindes. https://www.unicef.de/194402/data/77afdd9d17e246129b04e8aef70a01ab, Aufruf: 05.12.2025.
[9] UN Committee on the Rights of the Child (2021): General Comment on Children’s Rights in Relation to the Digital Environment. https://docstore.ohchr.org/SelfServices/FilesHandler.ashx?enc=z9kbrsdgtgvGs7QJHhBCKMT1ZtsfpJTDB9%2BsRKgZ56NMvvmmXkhoRGlB%2Bj4hL%2BSKJMPsRy2sQV3A6dsHh51P1Q%3D%3D, Aufruf: 05.12.2025.
[10] Livingstone, S. (2013) The participation paradigm in audience research. Communication Review 16, 1-2, 21-30.
[11] Deutscher Bundestag (2017): Der 15. Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebens-situation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/11050.
[12] Calmbach, M., Flaig, B.B., Edwards, J., Möller-Slawinski, H., Borchard, I., Schleer, C. (2020): Wie ticken Jugendliche 2020?: Lebenswelten von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren in Deutschland. SINUS-Jugendstudie 2020. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
[13] https://gesetz-digitale-dienste.de/dsa/
Foto: © Thüringer Landtag/Michael Reichel



