Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg
Promotion über „Filmzensur und Filmverbot“. Referendariat am OLG Frankfurt am Main
Honorarprofessor an der Georg-August-Universität Göttingen
Dozent für Jugendmedienschutzrecht im Masterstudiengang Medienrecht (LL.M.) am Mainzer Medieninstitut
Mitglied u.a. in der Juristenkommission der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO/JK), im Beirat der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), im Beirat des Netzwerks Medienethik, in der Versammlung des Bildungszentrums BürgerMedien e.V. (BZBM), im Wissenschaftlichen Beirat der Fachzeitschrift „Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis” (KJug) sowie im geschäftsführenden Vorstand der Juristischen Gesellschaft zu Kassel
Zahlreiche Abhandlungen zum Medienrecht und speziell zum Jugendmedienschutzrecht
Mitautor der Kommentarwerke „Recht der elektronischen Medien“ (hrsg. v. Spindler/Schuster) und „Jugendschutzrecht“ (hrsg. v. der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.) sowie des Münchener Anwaltshandbuchs zum Urheber- und Medienrecht (hrsg. v. Raue /Hegemann)
Herausgeber des Praxishandbuchs „Das neue Jugendschutzgesetz“ und Mitherausgeber des Großkommentars zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (NK-JMStV)
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