Befähigung, Schutz und Teilhabe gemeinsam denken
18. Juni 2026
Die vorliegenden Anträge greifen eine zentrale Herausforderung unserer Zeit auf: Kinder und Jugendliche müssen im digitalen Raum wirksam vor Risiken geschützt werden! Aus medienpädagogischer Sicht ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die Anträge die Verantwortung nicht allein bei Familien oder jungen Menschen verorten, denn sie betonen die Verantwortung der Plattformanbieter für sichere und altersgerechte digitale Umgebungen.
Besonders positiv hervorzuheben sind die Forderungen nach einer konsequenten Regulierung manipulativer Plattformdesigns, der Einschränkung suchtfördernder Mechanismen, einer stärkeren Durchsetzung bestehender europäischer und nationaler Regelungen, der Beteiligung junger Menschen an Regulierungsprozessen sowie der weiteren Stärkung von Medienkompetenz.
Die vorliegenden Anträge benennen damit zentrale Problemlagen digitaler Plattformen zutreffend. Aus medienpädagogischer Sicht ist jedoch zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Altersgrenzen und Zugangsbeschränkungen tatsächlich geeignet sind, die angestrebten Ziele zu erreichen.
Pauschale Altersgrenzen lösen die zugrunde liegenden Probleme nicht
Die vorgeschlagene Anhebung der Altersgrenze für soziale Medien auf 14 Jahre greift zu kurz. Die Risiken digitaler Plattformen entstehen nicht primär dadurch, dass Kinder Zugang zu sozialen Medien haben. Problematisch sind die konkreten Gestaltungsentscheidungen der Plattformen selbst: suchtfördernde Designs, algorithmische Verstärkung problematischer Inhalte, kommerzielle Ausbeutung von Aufmerksamkeit, Datenschutzrisiken, Desinformation oder digitale Gewalt. Diese Strukturen sind keine Probleme einzelner Altersgruppen, sie betreffen grundsätzlich alle Nutzerinnen und Nutzer und müssen daher an ihrer Ursache adressiert werden.
Eine starre Altersgrenze birgt zudem die Gefahr, die Diskussion auf die Frage des Zugangs zu verengen, während die notwendige Debatte über die Gestaltung digitaler Plattformen in den Hintergrund tritt. Die eigentliche Herausforderung besteht darin, digitale Umgebungen sicherer zu machen, nicht darin, Kinder und Jugendliche möglichst lange von ihnen fernzuhalten.
Verbote erschweren zudem den offenen Austausch von Kindern und Jugendlichen mit vertrauensvollen Ansprechpartnern im Elternhaus, in der Schule und in pädagogischen Einrichtungen.
Digitale Teilhabe ist ein Kinderrecht
Kinder und Jugendliche haben neben dem Recht auf Schutz auch das Recht auf Information, Meinungsfreiheit, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Diese Rechte sind in der UN- Kinderrechtskonvention verankert und gelten ausdrücklich auch für digitale Räume.
Soziale Medien sind für viele junge Menschen heute zentrale Orte sozialer Beziehungen, kultureller Ausdrucksformen, politischer Information und gesellschaftlicher Beteiligung. Gerade Jugendliche nutzen digitale Plattformen, um sich über gesellschaftliche Themen zu informieren, sich zu engagieren oder Unterstützung bei persönlichen, auch entwicklungsbezogenen Fragen zu finden. Dies betrifft insbesondere auch marginalisierte Gruppen wie junge Menschen mit Behinderungen, queeren Lebensentwürfen oder Fluchtgeschichte, für die soziale Medien eine zentrale Ressource für Teilhabe und Zugehörigkeit darstellen.
Regulierungsmaßnahmen müssen deshalb stets die Balance zwischen Schutz und Teilhabe wahren. Die vollständige oder weitgehende Ausgrenzung bestimmter Altersgruppen aus digitalen Öffentlichkeiten kann unbeabsichtigte Folgen für ihre Beteiligungs- und Entwicklungsmöglichkeiten haben.
Die Empfehlungen der Expertenkommission, des Deutschen Ethikrats sowie den offenen Brief „Stellungnahme von Wissenschaftler*innen und Forschenden aus den Bereichen Sicherheit und Datenschutz zu Verfahren der Altersverifikation (Age Assurance)“ ernst nehmen
Sowohl die Bestandsaufnahme der Unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ als auch die Ad-hoc-Stellungnahme des Deutschen Ethikrats betonen, dass Befähigung, Schutz und Teilhabe gemeinsam betrachtet werden müssen.
Der Deutsche Ethikrat warnt ausdrücklich davor, die komplexen Herausforderungen digitaler Kindheit durch einfache Verbotslösungen beantworten zu wollen. Stattdessen fordert er eine risikobasierte Regulierung digitaler Dienste, die an konkreten Gefährdungen ansetzt und gleichzeitig die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Entwicklung, Beteiligung und digitale Teilhabe wahrt.
Auch auf datenschutzrechtliche Bedenken von Alterskontrollen weist der Ethikrat deutlich hin. Diese, werden in dem offenen Brief von über 400 internationalen Wissenschaftler*innen[1] bekräftigt. Sie betonen, dass Altersverifikationssysteme ein erhebliches Potenzial besitzen, digitale Ungleichheit und Diskriminierung zu verstärken und weisen darauf hin, dass es gefährlich und gesellschaftlich nicht vertretbar ist, groß angelegte Zugangskontrollmechanismen einzuführen, ohne die Auswirkungen verschiedener Gestaltungsentscheidungen auf Sicherheit, Datenschutz, Gleichberechtigung sowie letztlich auf die Entscheidungsfreiheit und Autonomie von Individuen und Staaten zu verstehen.
Diese Perspektiven decken sich mit zentralen Positionen der Medienpädagogik und der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. (GMK).
Medienpädagogische Empfehlungen
Aus medienpädagogischer Sicht sollten folgende Maßnahmen im Zentrum zukünftiger Regelungen stehen:
- gleichwertige Berücksichtigung des Kinderrechtedreiklangs Befähigung, Schutz und Teilhabe
– ohne einseitige Verengung auf eine risikoorientierte Perspektive;
- konsequente Durchsetzung des Digital Services Act, des Digital Markets Act, des geplanten Digital Fairness Acts sowie bestehender jugendschutzrechtlicher Regelungen;
- verpflichtende Risikoanalysen und Transparenzpflichten für Plattformanbieter;
- Verbot manipulativer und suchtfördernder Designpraktiken bei allen Nutzenden sowie altersgerechte Sicherheitsstandards nach den Prinzipien „Safety by Design“ und „Privacy by Design“;
- datensparsame und grundrechtskonforme Lösungen zur Altersabsicherung als Bedingung VOR der Einführung von Altersüberprüfungen;
- Verankerung der Förderung von Medienkompetenz und medienpädagogischer Kompetenz als gleichrangige dritte Säule neben Plattformregulierung und technischen Schutzmaßnahmen – sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Haushaltsplanung:
- strukturelle, verbindliche und mehrjährige Finanzierung medienpädagogischer Angebote und Trägerstrukturen statt befristeter Projektförderung;
- angemessene Arbeitsbedingungen und Bezahlung für medienpädagogische Fachkräfte;
- phasenübergreifende Verankerung der Medienbildung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften, ergänzt durch medienpädagogisches Coaching vor Ort;
- strukturelle, verbindliche Verankerung von Medienbildung in Schule, als verpflichtendes gesamtschulisches Konzept ab der ersten Klasse, unterstützt durch multiprofessionelle Teams;
- Ausbau der Elternbildung als verlässliche Infrastruktur: niedrigschwellig, mehrsprachig, lebensweltnah und auch strukturell benachteiligte Familien erreichend;
- aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Entwicklung digitalpolitischer Maßnahmen;
- Ausbau der Forschungs- und Evaluationsinfrastruktur, einschließlich längsschnittlicher und nach Angeboten differenzierenden Studien;
- Förderung gemeinwohlorientierter und kindgerechter digitaler
Fazit
Die Anträge enthalten wichtige und unterstützenswerte Impulse für einen besseren Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum. Insbesondere die stärkere Verantwortung der Plattformanbieter, die Regulierung manipulativer Designs und die Förderung von Medienkompetenz weisen in die richtige Richtung.
Kritisch zu bewerten ist hingegen die Einführung starrer Altersgrenzen als zentrales Instrument des Kinder- und Jugendschutzes. Aus medienpädagogischer Perspektive sollten Befähigung, Schutz und Teilhabe gleichrangig berücksichtigt werden. Ziel muss eine digitale Umwelt sein, die für Kinder und Jugendliche sicher gestaltet ist und ihnen zugleich die aktive, selbstbestimmte und kompetente Teilhabe an der digitalen Gesellschaft ermöglicht – unabhängig davon, ab welchem Alter diese möglich ist.
[1] Joint statement of security and privacy scientists and researchers on Age Assurance. Online: https://csa- scientist-open-letter.org/ageverif-Feb2026
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Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. (GMK) ist der größte bundesweite Fachverband für Medienkompetenz und Medienbildung. Mit dem Ziel, Medienpädagogik als festen Bestandteil der Bildungslandschaft zu etablieren, bringen wir seit 1984 Fachkräfte, Expert*innen, Institutionen sowie alle Interessierten aus Bildung, Kultur, Medien und Politik zusammen – für eine kreative und kritische Medienpädagogik, die politische, soziale, kulturelle, technische und ethische Perspektiven verbindet. Als gemeinnütziger Verein mit Sitz in Bielefeld beraten wir Politik und Bildungssektor, positionieren uns öffentlich zu aktuellen medienpädagogischen Themen und sind Plattform für Austausch, Vernetzung und Kooperationen.
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Download:
Stellungnahme als PDF
Link zur Anhörung am 25. Juni 2026: https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP18/1700/E18-1791.html


