Stellungnahme zu „Lernen im Digitalen Wandel. Unser Leitbild 2020 für Bildung in Zeiten der Digitalisierung“ der Landesregierung Nordrhein-Westfalen

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Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur, Landesgruppe NRW

Die Landesgruppe Nordrhein-Westfalen der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. diskutierte auf ihrer Mitgliederversammlung das Leitbild „Lernen im Digitalen Wandel“ der Landesregierung NRW.

Die Erstellung des Leitbildes zeigt die große Bedeutung, die Prozesse der Digitalisierung für die gesellschaftliche Entwicklung haben und die auch im Land NRW zukunftsweisend gestaltet werden sollen. Mit einem solchen Leitbild ist NRW wegweisend für die Bundesländer. Als medienpädagogischer Fachverband begrüßen wir diesen politischen Prozess ausdrücklich.

Der offene Prozess der Beteiligung von Bürgern und Akteuren aus formalen und non-formalen Bildungskontexten mit verschiedenen Methoden ist vorbildlich. Aus Sicht der GMK sind – neben einer obligatorischen Verankerung von Medien und Medienthemen in Schule – besonders die Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens und die Berücksichtigung der außerschulischen Bildung wegweisend für die Menschen in einer zunehmend von Digitalisierung geprägten Gesellschaft, die kontinuierliche Lern- und Bildungsprozesse benötigt.

Wenn politische Prozesse gut angelegt sind und folgenreich sein sollen, sind eine kritisch-konstruktive Begleitung und die permanente Weiterentwicklung der Inhalte und Ausrichtungen erforderlich. Deshalb möchten wir mit dieser Stellungnahme auf einige Punkte hinweisen, die aus Sicht der GMK-Landesgruppe weiterentwickelt werden sollten – dies ganz im Sinne des Prozesscharakters des Leitbilds (S. 17):

  1. Missverständlich sind die Vermischung der Konzepte von Lernen und Bildung. Das zeigt sich in der unspezifischen Verwendung der Begriffe wie auch in der uneinheitlichen Zielrichtung des Leitbildes. „Lernen“ wird an einigen Stellen zu sehr auf Beschäftigungsfähigkeit („wozu wir lernen“, S. 3) und Wirtschaftsförderung (Ziele 1 und 2) fokussiert. Lernen über digitale Technologien ist jedoch grundsätzlich notwendig, um die Selbstbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in einer digitalisierten Gesellschaft zu wahren. Vorrangiges Bildungsziel muss deshalb die Förderung der Artikulations- und Handlungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger sein, um Teilhabe an der Gestaltung von Gesellschaft zu sichern und zu erweitern.
  2. Die „Digitalen Schlüsselkompetenzen“ sollten in der wenig trennscharfen Gliederung von Medienkompetenz, Anwendungs-Know-How und informatischer Grundkenntnisse (S. 5) nicht isoliert betrachtet werden. Dies könnte bei einer technologiegetriebenen Förderung im Bildungsbereich geschehen. Die ebenfalls im Leitbild genannten Zielvorstellungen wie Kreativität, gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein und grundlegende Demokratiekompetenz müssen an eine „solide Grund- und Allgemeinbildung“ (S. 4) gebunden werden, die kulturelle Bildung und ethische Reflexion einschließt (vgl. These 3, S. 19).
  3. Das im Leitbild genannte dritte Ziel beschreibt die Notwendigkeit, soziale Teilhabe zu erhöhen und digitale Spaltung zu vermeiden (S. 4). Hier empfiehlt die GMK dringend, auch demokratiebezogene Ziele explizit zu benennen. Essentielle Fähigkeiten der Menschen in einer pluralen demokratischen Gesellschaft sind: digitale Technologien zu nutzen und zu reflektieren, Informationen zu erhalten, zu verteilen und zu diskutieren, Medieninhalte zu verstehen und zu beleuchten, aber auch selbstständig eigene Artikulation und gestaltende demokratische Teilhabe zu nutzen und dabei Möglichkeiten zu kennen, eigene Daten und Privatsphäre zu schützen. Dieses Ziel sollte in der Abfolge (S. 4) den anderen beiden Zielen vorangestellt werden.
  4. Der Schutz von Daten, von Privatsphäre und von Bürgerrechten ist nicht nur bei der Entwicklung von digitalen Technologien, sondern auch bei der Gestaltung und Förderung von Lern- und Bildungsprozessen zu berücksichtigen und zu gestalten. Leider finden sich wesentliche Aspekte dazu nur im „Anhang“ des Leitbildes in den Thesen des Forums 1 „Selbstbestimmtes Leben“. Es verwundert, dass diese für eine Demokratie essentiellen Themen im Text des Leitbilds nur unter den Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger zum „Anwendungs-Know-How“ und zur sicheren Nutzung angesprochen werden. Hier müssten auch die Verantwortungsbereiche von Gesetzgebenden und Bildungsplanenden sowie Pädagoginnen und Pädagogen, aber auch von Technologieherstellern benannt werden. Die Verantwortung für eine sichere Nutzung darf nicht individualisiert und allein den Bürgerinnen und Bürgern zugeschoben werden. Die Rolle von staatlichen Stellen sowie Wirtschaftsunternehmen bei der Datenspeicherung und -verarbeitung, insbesondere jenen, die im Bildungssektor tätig sind, muss konkret definiert werden. Die GMK sieht hier die Notwendigkeit der Gestaltung eines gesellschaftlichen Diskurses, der diese Akteure einbezieht.
  5. Bildungseinrichtungen dürfen nicht zu Marketingdienstleistern von Technologiefirmen werden. Ihre Aufgabe ist Bildung und Aufklärung. Sie müssen ihre Rolle bei der Verbreitung von spezifischen Geräten und Software kritisch wahrnehmen und beispielsweise eine Auswahl an Technologiealternativen bereitstellen, statt Lernenden die Nutzung spezifischer Software – wie beispielsweise Betriebssysteme oder Bürosoftware (Office-Pakete) – vorzuschreiben und damit Monopolstellungen von Technologieanbietern zu fördern. Dies betrifft insbesondere Lehrende und Lernende in öffentlich geförderten Bildungseinrichtungen wie Schule, Kita und Hochschule (vgl. Kapitel zu „Digitale Lernmittel“ (S. 8) sowie Ergänzung der Thesen auf S. 30). Bildungspolitik muss dies nachhaltig ermöglichen und fördern. Hier ist eine Präzisierung des Punktes zu „Lizenzformen“ (S. 9) erforderlich. Auch der Datenschutz bei der Nutzung von Technologien in Bildungskontexten muss gesetzeskonform geplant werden.

Die Landesgruppe begrüßt ausdrücklich die an vielen Stellen genannte Notwendigkeit der Förderung medienpädagogischer Kompetenzen in Aus- und Weiterbildung der pädagogischen Fachkräfte. Das muss in politisches Handeln umgesetzt werden.

Die GMK bringt sich gerne mit ihrer fachlichen Expertise bei der Weiterentwicklung des Leitbildes der Landesregierung NRW sowie bei der Konkretisierung der Umsetzungen ein.


Lesehinweise:

Kontakt:

GMK-Landesgruppe NRW

Download:

Stellungnahme als PDF.

 

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